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Verbraucherzentrale warnt vor Routenplaner-Kostenfalle

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor Online-Abzocke durch einen Routenplaner der Digital Development GmbH. Die Opfer sollen sich nicht einschüchtern lassen und auf keinen Fall zahlen.

Der Anbieter stellte seinen Online-Routenplaner unter maps-routenplaner.pro pünktlich zur Reisezeit online. Wer sich hier eine Route berechnen lassen will, muss zunächst seine E-Mail-Adresse eingeben. Hierdurch schließt der Nutzer angeblich eine 24-monatige Mitgliedschaft im Wert von 500 Euro ab, über die auch gleich eine Zahlungsaufforderung an die angegebene E-Mail-Adresse verschickt wird. Kommt das Opfer der unberechtigten Aufforderung nicht nach, wird versucht, die Nutzer mit einem erfundenen Gerichtsurteil unter Druck zu setzen.

Gerichtsurteil frei erfunden

In dem Anschreiben des betrügerischen Anbieters stehe wörtlich:

„Nach dem Urteilsspruch des Amtsgerichts Mainz vom 08.03.2017 (AZ: 44 C 276/17), in dem die Zahlungspflicht an die Digital Development GmbH, Betreiber und Inkassodienst für die Seite www.maps-routenplaner.pro, bestätigt wurde, folgt nun auch das Oberlandesgericht Frankfurt derselben Auffassung und verurteilt die säumigen Kunden des Portals in einem deutlichen Urteilspruch (AZ: 7 C 328/17) vom 18.04.2017 zur Zahlung des offenen Betrages sowie zur Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten.“

Nachfragen der Verbraucherzentrale bei beiden genannten Gerichten, hätten jedoch bestätigt, dass die angeblichen Aktenzeichen gar nicht existieren und auch keine laufenden Verfahren anhängig seien. Fraglich ist auch, ob die Website zum genannten Urteilszeitpunkt überhaupt online gewesen ist, ist ebenso fraglich, da die Domain laut www.whois.com erst am 30. Mai 2017 erstellt wurde. Die Betroffenen sollte sich daher nicht einschüchtern lassen auf keinen Fall bezahlen.

Comp4U sensibilisiert auf Gefahren im Netz

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