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Was das EuGH-Urteil vom 13.11.2025 für Unternehmen, Vereine und Organisationen konkret bedeutet
Kurz: Seriöse, transparente Kommunikation soll einfach möglich sein – aggressive oder intransparente Werbung hingegen nicht.
Der Versand von Newslettern gehört für viele Unternehmen und Organisationen zur täglichen Praxis. Gleichzeitig war die rechtliche Lage lange unübersichtlich: Während das Wettbewerbsrecht Einwilligungen forderte, ließ das sogenannte Bestandskundenprivileg Ausnahmen zu – und zusätzlich stellte sich die Frage, ob neben dem UWG nicht auch noch eine eigene Rechtsgrundlage nach DSGVO erforderlich ist.
Mit seinem Urteil vom 13. November 2025 (C-654/23) hat der Europäischer Gerichtshof diese Gemengelage deutlich präzisiert. Das Urteil schafft keine neuen Werbemöglichkeiten, aber es bringt dringend benötigte Klarheit für die Praxis – insbesondere für kleinere Unternehmen, Vereine und Anbieter unentgeltlicher Dienste.
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