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Was wir bereits lange vermutet und bei unseren Mandanten umgesetzt haben, wird jetzt erstmalig konkret von den Aufsichtsbehörden gefordert: Ein Cookiebanner auf einer Website muss nun einen Button haben, der es dem Benutzer erlaubt, mit einem Klick alle nicht notwendigen Cookies abzulehnen. 

Vor 2 Monaten erklärte der Europäische Gerichtshof den „EU-US Privacy Shield“ für unwirksam. Gleichzeitig äußerte sich der EuGH auch zur Verwendung der sog. Standardvertragsklauseln als Grundlage für die Annahme eines adäquaten Datenschutzniveaus in Drittländern, insbesondere den USA. Viele Unternehmen hängen seitdem buchstäblich in der Luft und suchen nach Lösungen, um vor allem den Datentransfer in die USA abzusichern. Betroffen davon ist nicht nur die Nutzung der Angebote von US-Dienstleistern, sondern oft auch der Datenverkehr innerhalb von Konzernen.

Der europäische Gerichtshof hat am 16. Juli 2020 entschieden, dass Privacy Shield als Garantie für Datenübertragungen in die USA von nun an unwirksam ist. Die Auswirkungen für Unternehmen in Europa sind weitreichend und können gravierende Konsequenzen haben. Nun gibt es außerdem eine vom Europäischen Datenschutzausschuss EDSA. Wir werfen einen Blick auf dieses wichtige Urteil.

Am 3. Juli 2020 veröffentlichte die Berliner Datenschutzaufsichtsbehörde BlnBDI (Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit) eine Stellungnahme zur Nutzung der bekanntesten Videokonferenzdienste. Das Ergebnis ist auf den ersten Blick deutlich und legt nahe, dass diese Dienste aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht rechtskonform eingesetzt werden können. Wir werfen einen längeren Blick auf das Dokument und erläutern die Ergebnisse für den Dienst Teams von Microsoft näher.

Gestern hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) endlich entschieden, wie mit der Speicherung von Cookies und den zugehörigen Einwilligungen umzugehen sei. Das Urteil wurde nicht nur von uns Datenschützern mit Spannung erwartet, sondern betrifft jeden Betreiber einer Website. Auch wenn die Urteilsbegründung noch fehlt, kann aus der Pressemitteilung bereits erkannt werden, welche weitreichenden Folgen die Entscheidung hat. Lesen Sie hier, was nun gilt und was Sie tun müssen.

Mit rund 200.000 Euro ahndet die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk diverse Einzelverstöße des Unternehmens Delivery Hero, zu dem die Marken pizza.de und Lieferheld zählen. Der Bescheid ist bereits rechtskräftig. Der niederländische Konzern Takeway.com, der Delivery Hero im April 2019 übernommen hat, hat den Bußgeldbescheid akzeptiert und keine Rechtsmittel eingelegt.

Endlich mehr Klarheit zu Bußgeldern nach der DSGVO

Bislang war völlig unklar, wie ein Bußgeld bei Verstößen gegen die DSGVO bemessen werden wird. Nach Ansicht der Datenschutzkonferenz der Länder DSK ist das nun vorbei und es könnte bald teuer werden. In einem sehr transparenten und übersichtlichen Rechenmodell kann nun einfach überschlagen werden, mit welchen Bußgeldern ein Unternehmen, das gegen die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung verstößt, rechnen kann: