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Der Umgang mit dienstlichen E-Mail-Postfächern stellt Unternehmen regelmäßig vor erhebliche Herausforderungen, insbesondere wenn Beschäftigte kurzfristig ausfallen, das Arbeitsverhältnis beendet wird oder ein Konflikt im Raum steht. Bis vor wenigen Jahren war in solchen Situationen vielfach Zurückhaltung geboten, da die Zulässigkeit von Einsichtnahmen im Kontext möglicher privater Nutzung unter dem Verdacht einer Anwendbarkeit des Fernmeldegeheimnisses und einer potenziellen Strafbarkeit nach § 206 StGB stand.
Aktuelle Entwicklungen im Telekommunikationsrecht und in der datenschutzrechtlichen Auslegung führen jedoch zu einer spürbaren Verschiebung. Der Zugriff ist heute grundsätzlich zulässig, sofern er DSGVO-konform erfolgt. Gleichzeitig bleiben organisatorische Anforderungen und Grenzen bestehen, die zwingend beachtet werden müssen.
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