Vor 2 Monaten erklärte der Europäische Gerichtshof den „EU-US Privacy Shield“ für unwirksam. Gleichzeitig äußerte sich der EuGH auch zur Verwendung der sog. Standardvertragsklauseln als Grundlage für die Annahme eines adäquaten Datenschutzniveaus in Drittländern, insbesondere den USA. Viele Unternehmen hängen seitdem buchstäblich in der Luft und suchen nach Lösungen, um vor allem den Datentransfer in die USA abzusichern. Betroffen davon ist nicht nur die Nutzung der Angebote von US-Dienstleistern, sondern oft auch der Datenverkehr innerhalb von Konzernen.