Für die Aufnahmen von Fotos oder Videos bei Firmenveranstaltungen gibt es datenschutzrechtliche Regeln, die vom Unternehmen beachtet werden müssen. Im Folgenden eine Übersicht über die Grundlagen und Empfehlungen für mögliche Umsetzungen.
Das grundsätzliche Problem:
Auch ein Foto stellt im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein personenbezogenes Datum dar, wenn es die Anforderungen an die Verarbeitung dieser Daten erfüllt, es also zumindest die Person(en), die abgebildet werden, identifizierbar macht.